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Infrastrukturabgabe ab 1.1.2016 geplant

Geschrieben von M. Teufel am . Veröffentlicht in Aktuell

Die ab 01.01.2016 geplante Infrastrukturabgabe ist für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes in Deutschland durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t zu entrichten.  Von dieser Pflicht sind alle Halter von im In- und Ausland zugelassenen Fahrzeugen umfasst.  Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz- Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

 


Höhe der Infrastrukturabgabe


Die Infrastrukturabgabe muss von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen für ein Jahr entrichtet werden.

Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge.

Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 € folgende Abgabensätze an:

  • Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 € (Ottomotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor),
  • Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 € (Ottomotor) bzw. 5 € (Dieselmotor),
  • Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 € (Ottomotor) und 4,80 € (Dieselmotor).


Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und beträgt 16 € für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer Kappungsgrenze von 130 €.

Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Fahrzeugen können zwischen einer Vignette für 10 Tage (10 €), 2 Monate (22 €) oder 1 Jahr wählen und sie über das Internet buchen.

Zusätzlich ist die Einbuchung an Vertriebsstellen, z. B. an Tankstellen, möglich.

Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit.

Die Infrastrukturabgabe wird als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben.

Die Fahrberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft.

Da Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobilen bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitragen, werden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen.

Für Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen entstehen keine Mehrbelastungen.

Weiter Erläuterungen sind dem  Entwurf eines Infrastrukturabgabengesetztes
zu entnehmen.


Links zum Thema:  Pkw-Maut bzw. Infrastrukturabgabe

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