Drucken

Schwarzfahren bald 60 €

Geschrieben von M. Teufel am . Veröffentlicht in Aktuell

Der Freistaat Bayern stellte einen entsprechenden Verordnungsantrag (siehe Bundesratdrucksache 502/14). Ziel der Änderung  ist es, den seit zwölf Jahren geltenden Betrag für das so genannte erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro auf 60 Euro anzuheben. Der Verordnungsentwurf soll voraussichtlich am 01. Januar 2015 in Kraft treten.

 

 

 

- Entwurf -     BR-Drs. 502/14 vom 21. 10. 2014

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 1

Die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl.IS.230), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl.IS.2569) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 9 Absatz 2 wird der Betrag „40 Euro“ durch den Betrag „60 Euro“ ersetzt.

Artikel 2

Die Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 8. September 1938 (RGBl.IIS.663) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1999 (BGBl.IS.782), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Mai 2009 (BGBl.IS.1146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 12 Abs. 2 Satz 1 wird der Betrag „40 Euro“ durch den Betrag „60 Euro“ ersetzt.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

 


In der Begründung heißt es:

Die Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung haben sich deutlich erhöht. Es ist notwendig, eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes vorzunehmen, um die mittlerweile gestörte Relation zwischen den Beförderungsentgelten und dem aktuell geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. Dies ist für die betroffenen Verkehrsunternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Nach Schätzungen des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen werden durch Fahrten der Schwarzfahrer bei den deutschen Nahverkehrsunternehmen jährliche Einnahmeausfälle von etwa 200 – 250 Millionen Euro verursacht. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen gegenüber der Situation im Jahre 2002 gestiegene Kosten für die Kontrolle der Fahrausweise der Beförderten und bei der Beitreibung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu tragen haben.


Links zum Thema:  Erhöhung des Beförderungsengeltes

Verkehrsknoten Aktuell           
Impressum
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Haftung 
Historie
Alle Beiträge  A - Z 
News von A - Z    
Beliebtester Beitrag
Archivierte Beiträge